Um Schiedsrichter (SR) im
NFV-Kreis Emsland zu werden, muss man 14 Jahre
alt sein. In Einzelfällen kann, bei persönlicher Eignung, dieses
Mindestalter unterschritten werden.
Jeder Schiedsrichter-Anwärter muss Mitglied in einem Verein des
NFV sein. Es muss nicht derselbe Verein sein, in dem der
Anwärter eventuell Fußball spielt.
Selbst Fußball zu spielen ist keine Bedingung. Zum einen kann es
zwar beim schnelleren Verstehen der Spielsituation helfen, zum
anderen aber bei der Wahrnehmung der Spielaufträge zu
Schwierigkeiten kommen.
Die ´Neuen SR` sollten sich im Klaren darüber sein, dass ein
großer Anteil der bisherigen Freizeit für die Aufgaben eines
Schiedsrichters benötigt wird. Das sind nicht nur die
Spielleitungen vor allem am Wochenende, sondern auch an den
Wochentagen. Dazu gehört auch die regelmäßige, monatliche
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen (Lehrabende).
Vor Ausbildungsbeginn
muss der Einsatz der Anwärter an jeweils einem
Tag des Wochenendes gewährleistet sein. Ohne diese Zusage ist
die Ausbildung nicht durchzuführen.
Die Ausbildung wird von Lehrwarten und Referenten durchgeführt.
Sie umfasst bis zu 20 Stunden an verschiedenen Wochentagen
(Doppelstunden) und einen Prüfungsabend. Die Teilnahme
sollte an
allen Veranstaltungstagen gewährleistet sein.
Bei der Prüfung am Ende der Ausbildung ist ein schriftlicher
Test (Beantwortung von 30 Regelfragen, von denen 25 Fragen
richtig beantwortet werden müssen) abzulegen. Bei Nichtbestehen
der Prüfung besteht nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung. Es
ist dann die erneute Teilnahme an einem solchen Lehrgang
notwendig.
Nach bestandener Prüfung erfolgt ein zeitnaher Einsatz in einer
entsprechenden Spielklasse.
Die Sportkleidung wird in der Regel vom Verein des
Schiedsrichters gestellt. Hierzu ist eine rechtzeitige
Abstimmung mit den jeweiligen Schiedsrichter - Obleuten der
Vereine, am besten bereits zu Ausbildungsbeginn, notwendig.